Umweltbaubegleitung / Ökologische Baubegleitung

Der Begriff der „Umweltbaubegleitung" (UBB) umfasst sowohl die „Bodenkundliche Baubegleitung" (BBB) für den Schutz des Bodens und dessen Funktionen, als auch die „Ökologische Baubegleitung" (ÖBB) für den Biotop- und Artenschutz.

Der Gewässer- und Immissionsschutz sowie die Kreislaufwirtschaft (Verwertung und Entsorgung) bei (Bau-) Vorhaben werden ebenfalls unter dem Begriff der UBB gefasst. Die Notwendigkeit einer ökologischen Baubegleitung (ÖBB) wird dann in Erwägung gezogen,wenn im Zuge der Baumaßnahme mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist.
Die Bestimmungen zum Artenschutz ziehen regelmäßig auch Bauzeitenregelungen oder spezielle naturschutzfachliche Untersuchungen nach sich. Denn selbst geschützte Arten müssen nicht selten sein. So gibt es kaum Standorte, an denen nicht heimische Brutvögel, Fledermäuse, Eidechsen oder Kröten zum Hindernis für Baummaßnahmen werden können.

Die ökologische Baubegleitung (ÖBB) hilft bei der rechtskonformen Umsetzung von Baumaßnahmen.

Letzendlich schützt die ökologische Baubegleitung (ÖBB) vor Vorwürfen der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstöße gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen und damit vor Ordnungswidrigkeitsverfahren und strafrechtlichen Maßnahmen.

Bußgelder, Strafen, die durch einen Verstoß gegen die Umweltauflagen des Bewilligungsbescheids drohen, können auf diese Weise durch frühzeitiges Gegenlenken mit geringem Aufwand abgewehrt werden.
Die Umsetzung und Kontrolle dem Vorhaben angepasster, artenschutzfachlich geeigneter Maßnahmen ist auch ein probates Mittel, um ggf. drohenden Baustopps effizient und rechtssicher entgegenzuwirken.

Da die Anforderungen eines Bauvorhabens stetig gestiegen sind, bedeutet die ökologische Baubegleitung (ÖBB) somit eine fachkundige Unterstützung, um den reibungslosen Bauablauf sicherzustellen.

Eine ökologische Baubegleitung kann in diesem Rahmen für Rechtssicherheit eines Bauvorhabens sorgen, da sichergestellt wird, dass geltende Gesetze und Umweltauflagen regelkonform eingehalten werden.

Das Wirkungsfeld der Umweltbaubegleitung (UBB) oder der ökologischen Baubegleitung (ÖBB) erstreckt sich sowohl auf die Planungsphase eines Vorhabens als auch auf die Umsetzung der baulichen Maßnahmen und sollte stets durch einen qualifizierten Sachverständigen erfolgen.
Im Rahmen der ökologischen Baubegleitung wird
  • die Ausführung genehmigter Eingriffe sowie
  • die Umsetzung von Vermeidungs-, Minimierungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
überwacht. Die Überwachungsergebnisse werden so aufbereitet, dass der Vorhabensträger seiner Nachweispflicht gegenüber den Genehmigungsbehörden nachkommt. Wir bieten ausschließlich die Umweltbaubegleitung in den Bereichen Ökologische Baubegleitung (Natur- und Artenschutz) und die Baumfachliche Baubegleitung (Baumschutz auf Baustellen) an.

Unsere Leistung für Sie


Ökologische Baubegleitung im Einklang mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

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